Mit seiner Rede vor Studenten der Humboldt-Universität am 12. Mai 2000 hat Bundesaußenminister Fischer den Auftakt zu einer Verfassungsdebatte in der Europäischen Union gegeben. Ein weiterer prominenter Debattenteilnehmer ist der Philosoph Jürgen Habermas (Habermas 2001), der sich ebenfalls für eine europäische Verfassung ausspricht. Die beiden Konzepte können aber nicht direkt miteinander verglichen werden, da ihrem Entstehen zwei unterschiedliche Intentionen zugrunde liegen.
Die Diskussion um eine Konstitution überrascht auf den ersten Blick, schließlich haben die EU-Staaten in den vergangenen 50 Jahren eine Reihe von Verträgen ratifiziert, die in ihrer Summe de facto als Konstitution der Union fungieren. Diese Verträge erfüllen die klassische Funktion einer Verfassung, welche die Aufteilung staatlicher Macht zwischen den einzelnen politischen Institutionen regelt (vgl. Boldt 1992: 1070). Darüber hinaus garantiert die so verstandene Konstitution der EU - auch in Verbindung mit der Interpretation und Fortschreibung der Verfassung durch den Europäischen Gerichtshof - den Bürgern der Union einen umfassenden Schutz der Grundrechte.
Wenn die Kernfunktionen einer Konstitution durch das bisherige Vertragswerk der Union bereits erfüllt sind, stellt sich die Frage, welches Ziel die Debatte über eine Verfassung der EU verfolgt. Für Joschka Fischer ist sie der Gründungsakt einer Föderation, die einem europäischen Bundesstaat ähneln würde. Er will hiermit keinen Zentralstaat schaffen, sondern spricht sich vielmehr für eine Souveränitätsteilung zwischen Europa und Nationalstaat aus. Dies ist für ihn gleichbedeutend mit dem Begriff der Subsidiarität. In diesem Modell bedeutet der Begriff der Souveränitätsteilung, dass durch die Einrichtung eines Zweikammersystems - wobei eine der Kammern ,,durch gewählte Abgeordnete besetzt wird, die zugleich Mitglieder der Nationalparlamente sind``, während die andere Kammer das Europäische Parlament sein soll - ,,die unterschiedlichen nationalen politischen Eliten und dann auch die unterschiedlichen nationalen Öffentlichkeiten tatsächlich zusammengeführt werden``, ohne dass eine zentrale Vereinheitlichung der Systeme die Folge wäre. Im engeren Sinne fordert Fischer somit eine Reform der bestehenden de-facto-Konstitution. Der Begriff Verfassung im Sinne Fischers steht somit für die Gründung eines europäischen Bundesstaates mit starken Gliedstaaten.
An diesem Punkt setzt auch Jürgen Habermas an, der in der Debatte die Möglichkeit sieht, das Projekt Europa aus der Abstraktion von Expertengesprächen zu lösen und zu politisieren. Durch jene Diskussion soll die Unterstützung für einen europäischen Bundesstaat in der Bevölkerung wachsen.
Sowohl für Fischer als auch für Habermas ist dieser Quantensprung in der europäischen Integration zentrale Voraussetzung dafür, dass Europa seine Interessen in der Welt wahren kann. Für Habermas bedeutet dies konkret eine Verteidigung der europäischen Lebensform. Zu dieser gehören ,,die Chancen zu Bildung und Muße, die sozialen Gestaltungsspielräume, die der privaten Autonomie erst ihren Gebrauchswert verleihen und dadurch demokratische Partizipation erst möglich machen``. Der um sich greifende Neoliberalismus bedrohe die europäische Lebensform
Die ,,europäische Lebensform`` lässt sich nach der Sichtweise von Habermas gegen diesen Neoliberalismus, nur auf europäischer Ebene schützen, da ein einzelner Staat sich nicht gegen die Prinzipien einer globalisierten Wirtschaft wehren kann. Dieser ,,europäische`` Schutz ließe sich allerdings nur gewährleisten, wenn das entstandene Ungleichgewicht zwischen bereits weit fortgeschrittener wirtschaftlicher und noch in ihren Anfängen steckender politischer Vergemeinschaftung kompensiert würde. Somit könnte die Politik wieder Einfluss auf die international arbeitende Wirtschaft ausüben.
Für Habermas ist dieses Motiv die zentrale Rechtfertigung für die weitere Integration. Nach dem Zweiten Weltkrieg habe ein wesentliches Interesse in der kontinentalen Friedenssicherung bestanden. Diese beinhaltete sowohl das Bestreben Westeuropas einen ausgleichenden Machtfaktor gegenüber den Ostblockstaaten zu bilden, als auch den Versuch, Deutschland als wiederaufstrebende Macht in ein festes europäisches Gefüge einzubinden. Dieses Ziel ist jedoch weitgehend erreicht. Das zweite große Interesse der Gründerstaaten war eine Vergemeinschaftung der Wirtschaft. Dieses wirtschaftliche Interesse besteht weiterhin, reicht nach Habermas aber nicht aus, um in der Bevölkerung politische Unterstützung für eine umfassende politische Union zu mobilisieren.
Man sieht also, dass Fischer und Habermas, die beide für eine Verfassung eines europäischen Staates plädieren, mit dieser zwei völlig unterschiedliche Ziele verfolgen: Fischer möchte eine ,,Föderation von Nationalstaaten`` schaffen, wobei die Verfassung ,,zur Vollendung der europäischen Integration`` dienen soll. Habermas hingegen sieht die Verfassung als Anstoß und Ausgangspunkt für weitere Entwicklungen der Völker hin zu einem europäischen Volk.
In diesem Punkt erfährt Habermas Kritik, da ihm entgegnet wird, dass ein europäisches Volk per definitionem nicht existieren könne. Als Grund hierfür wird angeführt, dass sich der Volksbegriff im Wesentlichen an der Übereinstimmung objektivierbarer Kriterien wie gemeinsame Sprache, und regionale Traditionen festzumachen sei. Habermas jedoch vermag diese Definition nicht zu akzeptieren. Er sieht den Begriff des Volkes eines modernen demokratischen Verfassungsstaates nicht als unabhängig vom Willen des Einzelnen zusammengefügte ,,Schicksalsgemeinschaft``, er betont vielmehr den ,,voluntaristischen Charakter`` einer solchen Gemeinschaft. Diese subjektive Sichtweise rechtfertigt seiner Meinung nach die Existenz sowohl eines europäischen Volkes als auch die eines nationalen Volkes, da die Zusammefügung zur Volksgemeinschaft eine ,,künstliche`` ist und sein muss.
Fischer wiederum sieht die Notwendigkeit eines europäischen Volkes für die Schaffung der ihm vorschwebenden Föderation nicht, da seiner Meinung nach das Prinzip der oben genannten Souveränitätsteilung gleichzeitig das Fundament für eine Europäisierung bilden und die Nationalstaaten erhalten würde. Deswegen stellt sich für ihn die Frage nach einer europäischen Identität nicht.
Für beide, Fischer wie Habermas, stellt eine Verfassung die vollständige Lösung bzw, die Wege und Mittel zu einer Lösung (,,Anstoßfunktion``) der bestehenden Integrationsprobleme dar. Hierbei ist fraglich, ob das jeweilige Modell diesem Anspruch gerecht werden kann.
Bei Habermas z.B. könnte man als illusionistisch ansehen, dass er das Bestehen einer Verfassung, sprich eines Rechtsaktes, als bestimmenden Einfluss auf die Identität der Bürger sieht, der stärker ist als Herkunft, Sprache und Tradition. Selbst wenn Habermas' subjektiver Definitionsansatz zutreffen würde, vollzöge sich dieser Identitätswandel sehr langsam. Damit erscheint der von Habermas selbst - wenn auch nicht explizit - geforderte schnelle Rück-Wandel der Gesellschaft hin zu den als europäisch bezeichneten Werten durch das Ingangsetzen einer Debatte und das daraus resultierende Entstehen einer europäischen politischen Öffentlichkeit nicht in der erforderlichen Geschwindigkeit erreich- und durchsetzbar, denn die jetzigen Nationalstaaten bestehen schon seit dem 19. Jahrhundert und sind fest im Bewusstsein des Bürgers verankert. Sogar unter der Prämisse, das die Nationalstaaten künstlich geschaffen worden wären, sind sie in den Augen der Bürger eine feststehende, die Identität bestimmende Ordnung. Das Fazit aus diesem Kritikpunkt ist, dass Habermas' Überlegungen nicht konsequent sind.
Untersucht man nun Fischers Vorschläge auf ihre Schlüssigkeit, so erscheinen diese logisch und praktisch anwendbar. Er geht von konkreten Reformen aus, durch die die Nationalstaaten nicht verändert werden; gleichzeitig werden sowohl die einzelnen Staaten, als auch die EU-Bürger direkt durch das 2-Kammer-Parlament auf EU-Ebene vertreten. Den Abschluss dieser Reformen bildet für Fischer eine Verfassung für eine europäische Föderation von Nationalstaaten. Dies stellt eine Effizienzverbesserung ohne eine wesentliche Strukturänderung der europäischen Institutionen und gleichzeitig den Abschluss der europäischen Integration dar.