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Die Europäische Union: Mehr als ein Staatenbund, weniger als ein Bundesstaat

Die 1993 mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht gegründete Europäische Union ist ``eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas`` (Art.1 Abs.2 EU)1.

Mit der Einführung einer gemeinsamen Währung und den Ansätzen einer politischen Union, die auch eine gemeinsame Außen- und Rechtspolitik anstrebt, ist die EU mittlerweile weit mehr als nur eine bessere Freihandelszone. Mit den eingeschränkten Rechten des Europäischen Parlaments und dem Fehlen einer europäischen Regierung ist sie andererseits aber noch ein gutes Stück davon entfernt, einen eigenständigen Staat zu bilden.

Die weltweit einzigartige Zwitterstellung der EU zwischen Staatenbund und Bundesstaat erschwert das Verständnis des komplexen Gebildes sowohl in der öffentlichen als auch der wissenschaftlichen Debatte (vgl. Wessels 1992: 37 - 40). Zahlreiche Reformvorschläge zielen darauf ab, die Union aus ihrer Zwitterstellung heraus zu holen. So lässt sich etwa die Diskussion über die Notwendigkeit einer europäischen Verfassung interpretieren. Eine Konstitution wäre ein symbolischer Gründungsakt für einen neuen Staat Europa. Auch die seit einigen Jahren schwelende Kontroverse über ein Demokratiedefizit in der EU ist unter diesem Blickwinkel zu sehen: Wer eine Demokratisierung im Sinne einer konsequenten Parlamentarisierung der Union fordert, legt implizit die Maßstäbe an, die eigentlich für Staaten (und ihre Untergliederungen) entwickelt wurden, nicht aber für internationale Organisationen. Dabei besteht zwischen den Mitgliedsstaaten keinesfalls Einigkeit darüber, ob aus der Europäischen Union eines Tages - in Analogie zu den USA - die Vereinigten Staaten von Europa werden soll. Die Debatte über die ,,Finalité'', das eigentliche Ziel des Einigungsprozesses, hat gerade erst begonnen.

Diese Arbeit will die angesprochenen Kontroversen eingehend beleuchten. Zum besseren Verständnis soll an ihrem Beginn ein kurzer Abriss der geschichtlichen Entwicklung der EU stehen, gefolgt von einer knappen Analyse des politischen Systems, die sich auf eine Betrachtung der Kompetenzaufteilung zwischen dem Europäischen Rat, dem Ministerrat und dem Parlament beschränken wird.2


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